Guten Tag,
ich habe einem kumpel mein auto geliehen und er hat einen hässlichen kratzer in meine neuen felgen gefahren
ich will mein geld aber er sagt nur das kann doch mal passieren
was ist jetzt rechtlich?
Rechtlich ist es so, dass bei einem Leihvertrag, den Sie geschlossen haben, der Entleiher sich nicht schadensersatzpflichtig macht, wenn er die Sache vertragsgemäß gebraucht.
In Ihrem Fall würde ich sagen, dass es nicht vertragsgemäß war, eine Schramme in die Felge zu fahren, weshalb er aus meiner Sicht schadensersatzpflichtig ist. Passen Sie aber auf, dass Ihre Freundschaft darüber nicht zerbricht. Eine gute Freundschaft ist mehr wert als eine Felge.