Ich hab 'ne Anzeige wegen Diebstahl an Hals. Dabei wollte ich mir das Auto aber nur mal für ne Spritztour auslehen und hab mir die Schlüssel von meinem Nachbarn gezockt. Was ist daran so schlimm?
Normalerweise ist eine Zeitweilige Sachentziehung (das haben Sie getan) straflos. Im Falle des Entzugs eines Kraftfahrzeuges ist dies jedoch anders! Schauen Sie in § 248b Strafgesetzbuch und Sie werden das feststellen. Das kann bestraft werden!