Hallo. Sie können die Beeinträchtigungen, die Ihnen dadurch entstehen, dem Vermieter der betreffenden Wohnung anzeigen und dieser muss dafür sorgen, dass dies nicht mehr vorkommt. Nötigenfalls darf/muss er den Leuten kündigen.
Der Konsum von Marihuana an sich ist aber nicht strafbar, soviel ich weiß