Umgangsrecht mit meiner Enkeltochter

Frank J - 24. August 2011 um 21:46
 Dr.D - 24. August 2011 um 21:46
Guten Tag,

Meine Tochter verweigert mir den Umgang mit meinem Enkelkind. Ich als Großelternteil habe aber doch ein Recht darauf meine Enkeltochter kennen zu lernen oder etwa nicht?
Ich möchte rechtliche Schritte einleiten. Wie gehe ich vor?

1 Antwort

Guten Tag. Natürlich können Sie das tun, aber dann sollten Sie sich einen Anwalt zu Rate ziehen.
Das führt aber nicht zu viel. Vielleicht zu ein paar ungestörten Stunden mit Ihrer Enkeltochter im Monat. Vielleicht auch nicht.
Respektieren Sie lieber Ihre Tochter und lösen Sie die Probleme mit Ihr. Wenn Sie keinen Grund mehr hat, Ihnen Ihre Enkeltochter vorzuenthalten, dann wird sie es auch nicht länger tun.