Verschandelt durch den Friseur!

Tanja == - 24. August 2011 um 22:13
 ernst - 24. August 2011 um 22:23
Guten Tag, ich habe gestern einen neuen friseur in münster ausprobiert. habe einen sogenannten longbob bestellt, also eine langversion der trendfrisur "bob".
der friseur hat sich total verschnitten, viel zu kurz! die haare reichen gerade bis über die ohren!
ich bin jedenfalls entstellt! kann ich schmerzensgeld verlangen? was muss ich tun?
tanja

1 Antwort

Hallo Tanja,
das ist in diesem Fall nicht ganz so leicht wie du vlt denkst. Grundsätzlich kannst du der Rechtsprechnung nach schon Schmerzensgeld verlangen, wenn du entstellt wurdest. Damit sind z.B. Fälle gemeint, in denen dir teilweise Haare abrasiert werden, obwohl du schulterlanges Haar hast, grüne Farbe anstatt brauner aufgetragen wird oder es sonst zu irreparablen Verletzungen in diesem Bereich kommt (Verbrennung, Verätzung der Kopfhaut durch Farben etc.).
Wenn sich aber deine Wunschfrisur nur durch ein paar cm unterscheidet wird das wohl eher schwer werden!
Die Kosten für den Anwalt etc. müsstest erstmal du tragen, überlege dir das gut!