ich wurde "fristlos gekündigt" . habe etwas aus der kasse genommen. ich sehe meinen fehler ein und will wieder zurück in die firma.
ich dachte immer, dass es sog. kündigungsfristen gibt? wieso werden die bei mir nicht eingehalten?
Die außerordentliche Kündigung wird auch als fristlose Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bezeichnet.
Durch sie wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also von heute auf morgen, beendet, weil es dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer - je nachdem wer die Kündigung erklärt - nicht mehr zumutbar ist, auch nur einen Tag länger mit der anderen Seite zusammenzuarbeiten. Ihr Griff in die Kasse fällt genau darunter.