Guten Tag,
ich hätte gerne spontan 1 woche urlaub weil mich mein freund mit einer wellnessreise überrascht hat. ich habe auch noch urlaubstage, allerdings verbietet mir mein vorgesetzter, meinen urlaub so kurzfristig und v.a . jetzt während der urlaubszeit zu nehmen. aber ich habe doch jetzt eine gebuchte reise! habe ich da nicht anspruch auf urlaub?!
cindy
Guten abend,
dem ist leider nicht ganz so.
um urlaub einreichen zu können sind - je nach unternehmen unterschiedliche - fristen einzuhalten. während der haupturlaubszeit kann ebenfalls bestimmt werden, dass keine kurzfristigen urlaubsanträge angenommen werden dürfen. z.b. um eine unterbesetzung zu vermeiden.
mfG
john