beverlyH
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29. August 2011 um 21:12
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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29. August 2011 um 21:12
Guten Tag,
Ich will, dass als erstes meine Frau erbt, wenn ich sterbe und danach die Kinder. Das ist aber nur meine persönliche Vorstellung. Meine Frage lautet: ist es gesetzlich möglich sein Vermögen auf diese Weise weiterzugeben?
Vielen Dank
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 29. August 2011 um 21:12
Guten Tag. Das ist möglich und heißt juristisch "Vor- bzw. Nacherbschaft". Zur genauen Planung, damit alles so abläuft, wie Sie es sich vorstellen, rate ich aber zu anwaltlicher oder notarieller Beratung.