die Darbietung in der Oper gestern Abend hatte rein gar nichts mit höherer Kunst oder gar gutem Gesang zu tun. Ich möchte meinen Eintrittspreis zurück.
Bei einem Opernkonzert ist von einem Werkvertrag auszugehen. Wenn das Werk objektiv!! nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte, dann müssen Sie nicht (alles) bezahlen. Sie sollten also einen nachweis für die absulut inakzeptable Qualität haben.
Freundliche Grüße.