pro9
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30. August 2011 um 22:40
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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30. August 2011 um 22:40
Guten Tag,
ich habe im internet einen artikel gekauft da stand neu und unbenutzt dabei
aber ich habe es bekommen da war die verpackung schon aufgerissen
ich wollte es deshalb zurückgeben aber das wurde mir verweigert
wie mache ich das richtig?
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 30. August 2011 um 22:40
Guten Tag. "Neu und unbenutzt" bedeutet eben nicht auch automatisch "ungeöffnet". Wenn der Artikel unbenutzt ist, dann hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. In diesem Fall können Sie keine Schritte gegen ihn einleiten (in der Unternehmer-Verbraucher Konstellation wäre jedoch noch an ein Widerrufsrecht zu denken).