Anspruch auf hitzefrei

mona - 31. August 2011 um 22:42
 elvis - 31. August 2011 um 22:43
Guten Tag,
ich bin Lehrerin und an einem heißen Tag in der letzten Woche haben mich meine Schüler danach gefragt, ob sie denn kein Recht auf Hitzefrei haben?
Ich muss sagen, dass ich da auch keine passende Antwort parat hatte.
Wie ist das denn genau?
Danke schön!

1 Antwort

Recht auf Hitzefrei würde ich in diesem Sinne nicht sagen.
Wenn Sie es ganz genau nehmen sind Sie als Staatsbedienstete an die Grundrechte gebunden. Das bedeutet auch, dass Sie die Kinder nicht unter unmenschlichen Bedingungen "festhalten" dürfen. Organisatorisch ist natürlich die Schulleitung dafür zuständig festzulegen unter welchen Bedingungen Kinder vorzeitig entlassen werden dürfen.
Wenn Sie so wollen haben die Kinder aus ihren Grundrechten (Recht auf körperliche Unversehrtheit und Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit) ein "Recht" auf Hitzefrei.