Körperverletzung

P. Homburg - 1. September 2011 um 13:35
 Freddi N. - 1. September 2011 um 13:35
Guten Tag,

Meine Tochter hat sich ein Piercing stechen lassen. Zwischen Oberlippe und Nase. Also an einer sehr sichtbaren Stelle.
Kann ich denjenigen, der das getan hat wegen Körperverletzung anzeigen? Meine Tochter sieht jetzt fürchterlich aus.

1 Antwort

Wegen Körperverletzung ist derjenige sicher nicht strafbar. Ihre Tochter wird das Piercing doch gewollt haben. Sie können (sofern Ihre Tochter noch minderjährig ist) ggf. Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz anzeigen.