Servus,
der 16-Jährige ist nur beschränkt geschäftsfähig. Wenn er den Laptop mit seinem eigenen Ersparten oder Taschengeld gekauft hat, dann greift der sog. "Taschengeldparagraph" aus § 110 BGB, der besagt:
alle KV, die von einem Minderjährigen mit eigenen Mitteln (Taschengeld, Angespartes...) bewirkt werden, sind uneingeschränkt wirksam (auch ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters)