Anwaltskosten arbeitsgericht

ina - 4. September 2011 um 22:07
 rolfie - 4. September 2011 um 22:08
Guten Tag,
herrscht am arbeitsgericht anwaltspflicht und wenn ja, wer trägt die kosten?

ina

1 Antwort

Hallo,
nein, es herrscht keine Anwaltspflicht. Die Anwaltskosten werden auch im Falle des Obsiegens nicht der Verliererseite auferlegt.

Das heißt, in der Regel zahlt jeder seinen eigene Anwalt selber, egal ob er den Rechtsstreit verliert oder gewinnt.

Hier ist es für die Arbeitsgerichtsparteien von Vorteil, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Es besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten.