delara
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7 Sep 2011 à 23:10
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 2012
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7 Sep 2011 à 23:10
Guten Tag,
Darf man eine Beleidigung von einem anderen auch mit einer Ohrfeige beantworten? Mein Ex hat mich total runtergemacht vor allen und da habe ich ihm eine geknallt. Jetzt sagt er, dass das Konsequenzen hat. Ich glaub der will mich anzeigen.
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 20124 7 Sep 2011 à 23:10
Hallo. Das darf man grundsätzlich schon. Es kommt natürlich auf die konkrete Situation an, aber so wie es klingt, war Ihr Handeln von der Notwehr (§32 StGB) gedeckt.