delara
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7. September 2011 um 23:10
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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7. September 2011 um 23:10
Guten Tag,
Darf man eine Beleidigung von einem anderen auch mit einer Ohrfeige beantworten? Mein Ex hat mich total runtergemacht vor allen und da habe ich ihm eine geknallt. Jetzt sagt er, dass das Konsequenzen hat. Ich glaub der will mich anzeigen.
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 7. September 2011 um 23:10
Hallo. Das darf man grundsätzlich schon. Es kommt natürlich auf die konkrete Situation an, aber so wie es klingt, war Ihr Handeln von der Notwehr (§32 StGB) gedeckt.