Guten Tag,
meine tochter wurde von einem hund gebissen. nur ganz leicht im bein, aber trotzdem hat sie einen riesen schrecken davon getragen. und ich nebenbei bemerkt auch!
welche rechte haben wir? wir wollen uns zur wehr setzen, damit das nicht noch anderen menschen passiert!
hallo, richtig so! du kannst den hundehalter natürlich anzeigen. er muss für sein tier haften. also hast du auch einen anspruch auf schadensersatz und ggf. schmerzensgeld!
viel erfolg, LG