unsere Tochter hat sich im Feriencamp das von einer Reisegesellschaft organisiert wurde ein Bein gebrochen. Weil es im Ausland war zahlt es die Krankenversicherung nicht.
Muss die Reisegesellschaft für die Kosten aufkommen oder bleibt das an uns hängen?
Hallo, das ist davon abhängig ob seitens der zuständigen Aufsichtspersonen der Reisegesellschaft eine Aufsichtspflichtverletzung begangen wurde. Klären Sie auch mit der Gesellschaft, ob diese nicht auch eine Versicherung für alle Reisenden abgeschlossen hat.
Gute Besserung Ihrer Tochter!