Guten Tag,
Ich möchte sichergehen, dass mein Sohn niemals etwas von meinem hart ersparten Geld erhält. Er ist ein sittenloser Strolch und ist meines Erbes nicht würdig. Wie kann ich absolut sichergehen, dass er nichts bekommt?
Sie können ihn enterben, dann erhält er allerdings noch seinen Pflichtteil. Diesen können Sie ihm nur entziehen, wenn einer der Tatbestände des §2333 BGB einschlägig ist. Dieser hat sich vor kurzem geändert und Sie können nur noch in seltenen Fällen einen Pflichtteilsentzug durchsetzen.