Guten Tag. Ich denke der Vermieter hat ein Auskunftsrecht, weil sich später noch herausstellen kann, dass Sie vielleicht Schäden angerichtet haben, die man beim Auszug noch nicht gesehen hat. Dann braucht der Vermieter einen Anhaltspunkt, wo er Sie finden kann, um seine Ansprüche geltend zu machen.