ANSPRUCH auf parkplatz?

ingrid - 26. September 2011 um 22:17
 susi - 26. September 2011 um 22:18
Guten Tag,
ich miete ab 1.12. eine stadtwohnung in köln. mein vermieter hat mir erst jetzt gesagt, dass da kein parkplatz dabei ist und ich dann in den öffentlichen bereichen parken muss.
habe ich als mieter einer stadtwohnung keinen ANSPRUCH auf einen parkplatz (wenn auch kostenpflichtig)?

danke
ingrid

1 Antwort

hallo,
einen generellen anspruch hast du sicherlich nicht. nur wenn du einen parkplatz gemietet hast, hast du einen anspruch, ihn auch zu benutzen.
aber das ist bei dir ja nicht der fall.

lg, susi