neuhaus
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28. September 2011 um 17:32
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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28. September 2011 um 17:32
Guten Tag, gegen mich klagt ein Bewerber, der bei mir arbeiten wollte, weil ic ihm den Job nicht gegeben habe. Dieser Bewerber wurde allerdings aufgrund von Untreue (erwiesenermaßen!) aus seinem alten Job entlassen. Er sagt er habe einen Anspruch auf Einstellung. Ist dem so?
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 28. September 2011 um 17:32
Einen Anspruch auf Einstellung hat man nur in seltensten Ausnahmefällen. Prinzipiell darf man sich seine Angestellten schon noch selbst aussuchen. Er kann Sie höchstens auf Schadensersatz verklagen, außer Sie haben eine Stelle ausgeschrieben, die dem vermögenssensiblen Bereich zuzuordnen ist. Dann hat er keine Chance