Vom Kind aufgerissene Verpackung

L.H. - 22. Oktober 2010 um 13:16
 erwin - 22. Oktober 2010 um 13:18
Hallo liebes Forum!

Meine Tochter (4) hat gestern in einer Galerie eine Verpackung aufgerissen, die ich nicht kaufen wollte.
Die Verkäuferin teilte mir mit, dass das Sachbeschädigung sei und ich nun entweder die Waren kaufen müsse oder den Preis bezahlen.
Stimmt das?
Das Puppenhaus hat fast 50 Euro gekostet.

mfG
L.H.

1 Antwort

nein!
stimmt beides nicht.

man kann dich nicht dazu zwingen, den vollen Kaufpreis zu bezahlen, da deine tochter das puppenhaus an sich ja nicht beschädigt hat?
somit musst du nur dafür aufkommen, dass der von ihr verursachte schaden bezahlt wird (in dem falle nur die verpackung!!).

generell gilt außerdem: in DL gibt es keinen "kaufzwang". man kann dich also nicht dazu zwingen, ein produkt zu kaufen!