Dreiste Grenzzaunaktion

Peter1973 - 30. September 2011 um 23:05
 liebelein - 30. September 2011 um 23:05
Guten Tag. Mein Nachbar hat ohne Ankündigung den Grenzzaun zwischen unseren Grundstücken versetzt. Natürlich klar zu seinem Vorteil.
Ich hätte gerne gewusst, wie ich dagegen vorzugehen habe. Darf ich den Zaun einfach wider versetzen?

Danke.

1 Antwort

Guten Abend, Sie dürfen sich bei "unerlaubten Beeinträchtigungen durch Dritte an Ihrem Eigentüm dem Störer erwehren". Das heißt auf gut deutsch: Sie dürfen den Zaun versezten! Und zur Sicherheit lassen Sie sich vom Grundbuchamt einmal beständigen wo die genauen Grenzen verlaufen. Dann sollte es keinen Ärger mehr geben.