Küchenmixer

PetraK - 1. Oktober 2011 um 23:09
zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 - 1. Oktober 2011 um 23:09
Guten Tag. Ich war mitten im Stress mit meinen Zwillingen, als plötzlich ein Vertreter bei mir in der Tür stand. Ich brauche zwar einen Küchenmixer, aber ich habe nur schnell unterschrieben, damit er ruhig ist und wieder geht, weil ich das gerade echt nicht gebrauchen konnte.
Gilt meine Unterschrift und muss ich den Mixer kaufen? Der ist glaube ich teurer als normal im Laden.

1 Antwort

zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 9
1. Oktober 2011 um 23:09
Guten Tag,
bei sogenannten Haustürgeschäften mit Verbrauchern (also genau in Ihrem Falle) hat man ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Darüber hätten Sie belehrt werden müssen.
Sie können also noch zurück!