Vorstellungsgespräch in Paris: Fahrtkosten??

Benno - 22. Oktober 2010 um 19:53
 Limes - 22. Oktober 2010 um 21:39
Hallo,
habe Management studiert und vor 2 Wochen ein weniger erfolgreiches Vorstellungsgespräch bei einem internationalen Unternehmen in Paris gehabt. Dazu musste ich von Berlin aus fliegen und habe insgesamt (mit Übernachtung) 350 Euro Aufwendungen gehabt.

Leider wurde ich nicht eingestellt und sitze nun auf den Kosten.
Kann mir hier jemand sagen, ob ich Anspruch darauf habe, die Auslagen erstattet zu bekommen?

2 Antworten

grundsätzlich schon.
natürlich kannst du dich nicht im Hilton für 180 euro einbuchen, sondern es sollte schon eine übernachtung sein, deren preis du einigermaßen rechtfertigen kannst.
aber ich denke für 2 flüge und eine übernachtung sind 350 euro ein moderater preis, den dir dein "fast-chef" auch erstatten muss.

es gilt hier der § 670 BGB, sei denn du wurdest extra darauf hingewiesen, dass keine Unkosten übernommen werden.
Das ist gar nicht so einfach. Rechtlich muß man nämlich erst mal schauen, welches Recht Anwendung findet. Wenn das Vorstellungsgespräch in Paris war, ist französisches Recht anwendbar. Und danach gibt es keinen Ersatz der Kosten für das Vorstellungsgespräch! § 670 BGB ist da eben nicht anwendbar.