Grundlos festgehalten

bernard - 4. Oktober 2011 um 18:09
 admin - 4. Oktober 2011 um 18:09
hallo.ich wurde vom sicherheitspersonal der deutschen bahn im zug festgehalten.und das mit einer fadenscheinigen begründung.ich bin doch in meinen grundrechten verletzt, steht mir kein schadensersatz zu??

1 Antwort

Guten Abend,

es wird überwiegend abgelehnt, dass Private (die Bahn ist teilprivatisiert) sich gegenseitig in ihren Grundrechten verletzen können. Sie können die Bahn, aber ggf. wegen Freiheitsberaubung belangen (lassen). Dies aber nicht, wenn ein zulässiger Grund vorlag (also z.B. der konkrete Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben.)

Dazu müssten Sie Details schildern!