150€ Streitwert

Sascha31 - 5. Oktober 2011 um 11:54
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 5. Oktober 2011 um 11:56
Guten Tag,
ich habe jemanden verklagt, Streitwert ist 150€. Jetzt bekam ich Post vom Gericht, dass keine Hauptverhandlung stattfindet. Was soll denn das bitte? Es sind zwar "nur" 150€, aber
man wird doch wenigstens darüber verhandeln oder etwa nicht?

MfG

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
5. Oktober 2011 um 11:56
das schon, aber nur schriftlich

sie befinden sich sicher im sog. "vereinfachten verfahren" d.h. es findet bis auf weiteres nur ein schriftwechsel statt. wenn der fall "ausgeschrieben" ist, dann kann auch ein schriftliches urteil ergehen.

das wird so gehandhabt, um die kosten gering zu halten. denn eine hauptverhandlung kann durchaus ins geld gehen (anwaltskosten, anfahrt, gerichtskosten etc.)