Kalter Kaffee

Wirtz - 6. Oktober 2011 um 10:33
 Tetra - 6. Oktober 2011 um 10:34
Hallo. Meine Mutter hat an der Raststätte einen kalten Kaffee serviert bekommen. Sie hat sich nicht getraut etwas zu sagen und natürlich treudoof bezahlt. Wie ist denn da die Rechtslage?

1 Antwort

Da gibt es zwei Möglichkeiten, die auf das Gleiche hinauslaufen. Entweder kann man es so betrachten, dass die Raststätte den geschlossenen Vertrag nicht erfüllt hat, oder dass sie ihn schlecht erfüllt hat, also einen Teil der Leistung erbracht hat (Kaffee serviert) aber eine wesentliche Eigenschaft (Temperatur des Kaffees) nicht stimmte.
Ich finde die zweite Möglichkeit bevorzugenswert.
Die Folgen sind in jedem Falle, dass Sie oder Ihre Mutter den Kaffee zurückgehen lassen können und einen heißen verlangen können!