nach einigem hin und her mit den Behörden weiss ich nun, dass die Einheitsbewertung von unserem Grundstück definitiv falsch ist.
Die Gemeinde fühlt sich aber nicht zuständig und das Finanzamt ist wirklich schwer zu erreichen!
Da dies jetzt schon 7 Jahre falsch läuft, habe ich nun Angst, dass die Gemeinde auf einmal diesen Batzen als Nachzahlung fordern könnte...
Weiss vielleicht jemand, wie lange die rückwirkenden Fristen sind, also ob wir für die gesamten Jahre Nachzahlungen leisten müssten, oder eben nur anteilig?
Wichtig ist jetzt erst einmal, daß Du Schreiben schickst, an Finanzamt und Grundbuchamt, damit Du darstellen kannst, im Streitfalle, daß sich keiner von denen gemeldet und gekümmert hat, Du Dich aber bemüht hast!