In den meisten Fällen dauert eine Scheidung zwischen 8 und 12 Monaten. Im Einzelfall kann die Scheidung auch länger oder kürzer gehen.
Zeit braucht die Scheidung vor allem dann, wenn ein Ehepartner sich mit dem Ausfüllen der Unterlagen zum Versorgungsausgleich viel Zeit lässt. Auch die von Ort zu Ort unterschiedliche Auslastung der Familiengerichte spielt bei der Dauer eine Rolle.
2. So sparen Sie bis zu 3 Monate Zeit
Abgekürzt werden kann die Scheidung z.B., wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Im Scheidungsverfahren wird die Genehmigung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich mit beantragt. Neben dem Gericht muss auch der andere Ehepartner dem Verzicht zustimmen. Hierfür braucht er einen eigenen Anwalt, spätestens zum Scheidungstermin. Das Gericht genehmigt normalerweise den Verzicht auf den Versorgungsausgleich nur, wenn
- die Ehe von kurzer Dauer war (einige Monate bis wenige Jahre) und
- beide Eheleute während der Ehe ungefähr gleich viel verdient haben
Der Verdienst der Eheleute wird zweckmäßigerweise mit einem Einkommensteuerbescheid erbracht. Gibt es noch keinen Einkommensteuerbescheid, so können auch Verdienstbescheinigungen oder Buchungsunterlagen vorgelegt werden.
b) Die zweite Möglichkeit, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten besteht darin, ihn. beim Notar auszuschließen. Eine einfache schriftliche Vereinbarung, also ohne den Notar, genügt nicht. Damit diese Urkunde wirksam in einem Scheidungsverfahren vorgelegt werden kann, ist aber eine Wartezeit von einem Jahr vorgesehen.