Wohnrecht?

B.Lax - 17. Oktober 2011 um 21:18
 Weiss jemand Rat ? - 3. Januar 2014 um 15:35
Guten Tag,
Wir haben unseren Kindern unser Haus vermacht. Wir möchten aber gern festhalten, dass wir es noch bewohnen dürfen so lange wir leben.
Gibt es einen Weg das nachträglich zu machen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

2 Antworten

Guten Tag. Sie können sich im Grundbuch ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Dann ist es rechtlich eindeutig und verbindlich.
Weiss jemand Rat ?
3. Januar 2014 um 15:35
hmmmmmmmmmmm , kann mir jemand den Unterschied zwischen dem Nießbrauch und dem Wohnrecht kurz bündig erklären? Dafür wäre ich zu dankbar.