Ist eine Einwilligung moeglich ?

Vereinbarung - 18. Oktober 2011 um 12:43
 Dari - 18. Oktober 2011 um 14:58
Guten Tag,
Wäre es möglich , im Falle einer Scheidung einem Elternteil das Sorgerecht vor einem Notar schriftlich zu übergeben ? Wir wollen uns gerne den Gerichtsprozess ersparen.
Wäre es machbar? wäre es dann dieses Dokument gültig?

Ich bedanke mich für eine Antwort im Voraus.
L.G

1 Antwort

Hi!

Nein. Den rechtlichen Vorschriften muss das Familiengericht eingeschaltet werden.
Zitat:
" Der Antrag auf Sorgerechtsentzug vor Gewährung einer Jugendhilfeleistung

Die Instanz "Familiengericht" muss eingeschaltet werden, damit es zum Sorgerechtsentzug kommen kann. Zu dieser Anrufung des Gerichts ist das Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 50 III SGB VIII verpflichtet. Nach dem alten JWG sprach man von einer "Anzeigepflicht des Jugendamts", die in ihrer früheren Klarheit und Unbedingtheit nicht mehr besteht. Die jetzige Gesetzesformulierung arbeitet auf der Tatbestandsseite mit unbestimmten Rechtsbegriffen ("Gefährdung des Kindeswohls") und macht überdies die Anrufung von einer Beurteilung des Jugendamts vor Ort abhängig ("Hält das Jugendamt... das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich..."). Die Neuregelung beinhaltet somit die schwierige Pflicht zur Prüfung und Beurteilung der Sachlage vor einer Anrufung des Gerichts. Sie enthält den wichtigen und richtigen Appell an das Jugendamt, mit Augenmaß vorzugehen, grundsätzlich Zurückhaltung bei der Antragstellung zu wahren und die rechtlichen und faktischen Auswirkungen eines Sorgerechtsentzugs nicht außer acht zu lassen. Denn der Sorgerechtsentzug belastet die Familie erheblich und stellt einen unmittelbar wirkenden Eingriff dar. Gleichwohl darf das Jugendamt nicht davor zurückschrecken, das Familiengericht einzuschalten, wenn es dies für erforderlich hält."
Quelle: http://www.sgbviii.de/S85.html