Bei unserer Heirat haben wir keinen Güterstand vereinbart. Was wäre denn jetzt im Falle einer Trennung? Wie wird unser Vermögen dann rechtlich behandelt??
Wenn kein Güterstand vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daraus ergeben sich auch die Trennungsregeln.
Also Sie leben Sie in einem Güterstand!