Kinder haben (je nach Verdienst der Eltern) Anspruch auf einen Mindestbetrag von ihren Eltern. Je nach dem wieviel Sie verdienen und zahlen kann eine Kürzung zulässig sein. Vielleicht aber auch nicht. Schauen Sie dazu doch mal in die "Düsseldorfer Tabelle". Die bietet eine Orientierungsmöglichkeit.