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Rechte der Aushilfen
schnegge17
- 25. Oktober 2010 um 16:00
Hirsch -
25. Oktober 2010 um 16:01
hallo
arbeite als putzaushilfe in ner tiefgarage
hab ich die gleichen rechte wie die anderen angestellten??????
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Hirsch
25. Oktober 2010 um 16:01
im Wesentlichen haben Aushilfen in einer Firma oder einem Unternehmen die gleichen Rechte und Ansprüche wie Festangestellte.
Ich nehme aber an, dass du auf etwas Konkretes anspielst.
Was genau meinst du denn?
Deine Frage ist sehr allgemein gehalten.
Gruß,
Hirsch
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