Der musikalische durchbruch!!

chillero - 24. Oktober 2011 um 22:48
 kansas - 24. Oktober 2011 um 22:48
Guten Tag,
Ich bin Hobbymusiker und veröffentliche den ein oder anderen Song. Gestern in der Bahn konnte ich es kaum fassen, als ich mein Lied als Klingelton bei so einem frechen Halbstarken gehört habe.
Wie ist denn das rechtlich.. muss er mir dafür nicht etwas zahlen? Das wäre mein erstes Geld das ich mit Musik verdiene =)

1 Antwort

Hi. Hast du deine Mukke denn z.B. bei Youtube reingestellt? Dann kann sich ja jeder den Song runterladen und als Klingelton machen. Dann siehst du keinen Cent. Aber wenn z.B. ein gewerblicher Anbieter ohne dein Wissen deinen 'Song zum kostenpflichtigen Download anbietet, dann winkt dir tatsächlich Geld !