Mir als Komponist wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.
Okay, ich habe einige Noten (ca.6 ) übernommen. Aber ich dachte man darf eine gewisse Anzahl von Noten bzw Sekunden kopieren ohne dass dies rechtliche Folgen hat?!
Nein,das stimmt nicht ganz so.
Ob Urheberrechte an einem Musikstück verletzt werden oder nicht, lässt sich nicht an der Anzahl der übernommenen Noten bzw Sekunden festmachen, sondern hängt davon ab, welchen Wiedererkennungswerd diese haben.
D.h. im Klartext: übernimmst du eine ganz charakteristische Stelle eines Musikstückes (z.B. eines Teil des Refrains) kannst du auch schon wegen 2 oder 3 Noten in Schwierigkeiten kommen!