"Die Regierung hat über ein neues Rentenmodell, dem RV-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2008 beschlossen. Ab 2012 soll dann der Renteneintrittstermin erstmals um einen Monat steigen.
Wer ist betroffen?
Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden, erhalten weiterhin ihre Rentenbezüge ohne Abschlag.
Für Personen wiederum, die nach dem 01.01.1947 aber vor dem 31.12.1963 geboren sind, erhöht sich die abschlagsfreie Rente stufenweise um einen Monat, das heißt, mit jedem Jahr steigt der Eintrittszeitpunkt um einen Monat.
Personen hingegen, die ab dem 01.01.1964 geboren sind, werden abschlagsfreie Renten erst mit 67 Jahren, also ab dem Jahr 2030, beziehen können."
Quelle: http://www.oeffentlichen-dienst.de/rente/rente-mit-67.html