Ich bin der Meinung ja , du kannst Teilzeit arbeiten:
Zitat"Die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt man dann, wenn man entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann".
Quelle: http://recht.germanblogs.de/archive/2010/06/22/rechtliche-voraussetzungen-fuer-die-erwerbsunfaehigkeitsrente.htm. Gruß