Ich bin unverheiratete schwangere Frau. Der zukünftige Vater will seinem Kind seinen Namen nicht geben.
Was soll ich denn tun ? muss mein Kind namenlos aufwachsen ?
Vielen Dank , dass ihr mich orientieren könntet.
L.G
es gibt keine Sondervorschriften mehr zwischen eheliche und uneheliche Kinder mehr.
Als unverheiratete Frau , hast du das alleinige Sorge recht. d.H du kannst deinem Kind deinen Namen geben , welches dein Kind bis zum 05 Jahr herumtragen kann bzw. ändern lassen kann ( solltest du binnen seiner ersten 05 Jahren geheiratet haben)
hoffe , ich konnte dir deine sorgen abnehmen.
mfG