Guten Tag,
die karten zu einem jahrhundertkonzert meiner lieblingsband waren schon nach 3 tagen ausverkauft! ich bin der größte fan, konnte in der zeit aber keine karten erwerben, da ich dienstlich unterwegs war.
welche ansprüche habe ich, noch an karten zu kommen? es gibt doch das allgemeine gleichbehandlungsgesetz?
das hat damit nichts zu tun.
du hast keinerlei ansprüche gegen den veranstalter oder gegen die band.
auf gut deutsch hast du einfach nur "pech gehabt"!