Gibt es einen Anspruch der Nachbarkinder darauf, dass ich ihnen den Ball wiedergebe, wenn sie ihn zum 150. Mal auf mein Grundstück herüberwerfen?
Sonst ist man als Nachbar doch vollends rechtlos gestellt.
Sie dürfen den Kindern den Ball auch beim 151. Mal nicht wegnehmen. Der Ball gehört noch immer den Kindern. Sie können aber verlangen, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass Sie nicht ständig von den Ballspielen beeinträchtigt werden.