ich habe eine Frage bitte und zwar , ob ein Gerichtsvorzieher , anhand einem provisorischen Vollstreckungserlaubnis das Konto eines Gläubigers blockieren kann/Darf und ohne Gerichtsurteil, statt seine Immobilien zu beschlagnahmen.
Persönlich ziehe die Zwangsbeschlagnahmung des Kontos meines Schuldners vor.
Auf Antworten freue ich mich im Voraus.
Besten Dank schon mal.
L.G
Als erster stelle überprüft der Gerichtsvollzieher Ihren Antrag als Gläubigers.
Wie er genau vorgeht , wird es unter dieser folgenden Adresse erklärt:
http://www.hols-partner.de/staerken.insolvenz.3.5.html. Ich hoffe , ich konnte Ihnen etwas helfen.
mfG