Ich habe eine kurze Frage.
Meine Tochter hat das Verfahren gegen ihren Ehemann gewonnen. Gerichtlich muss er ihr etwa 04 Tausend Euro bezahlen.
Nun hat er uns telefonisch mitgeteilt , dass er ins Ausland arbeiten ging.
Kann er jetzt dazu gezwungen werden , die fälligen Kosten zu bezahlen ?
Besten Dank schon mal für eure Hilfe.
mfG
hallo !
im Ausland kann er nicht zurückverfolgt werden! du musst warten bis er wieder im inland ist , hierzulande muss er für eine weitere Straftat buessen .
Gruss