Mein Vater bekommt die Lebensversicherung meiner Verstorbenen Mutter . Trotz seines Reichtums und meiner Armut will er mich nicht unterhalten , unter dem Aufwand , dass ich volljährig bin .
Dürfte ich denn deswegen anklagen?
Ich danke euch fürs lesen und fürs beantworten meines Eintrages im voraus.
L.G
So leid es mir tut , muss ich zugeben , dass es gegen ihn kein Verfahren eingeleitet werden kann. Denn Sie sind volljährig und Sie können Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Moralisch ist es widerlich so was zu lesen . Aber gesetzlich können Sie nichts gegen ihn unternehmen .
Alles Gute wünsche ich dir!