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Erbrecht-Schenkung
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Wenig geerbt
danuta
- 1. November 2011 um 21:53
mina -
1. November 2011 um 21:54
Guten Tag,
ich habe in einem erbfall relativ wenig geerbt. das problem: ich habe mir mehr ausgerechnet und mir vorher schon ein auto gekauft, für insgesamt 43 000 €. geerbt habe ich aber nur 21 000 euro.
wo soll ich die differenz hernehmen?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
mina
1. November 2011 um 21:54
da hast du keinerlei rechtliche ansprüche.
das ist dein problem.
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