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markisa
- 2. November 2011 um 20:03
strehlitz -
2. November 2011 um 20:03
Hallo,
ich fühle mich schon seit längerem durch die BILD Zeitung persönlich belästigt. Im Zug, auf der Straße und auf Plakaten wird man diesem Lug und Trug ausgesetzt. Kann ich auf Unterlassung klagen?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
strehlitz
2. November 2011 um 20:03
auf unterlassung (1004 BGB) können Sie nur klagen, wenn ihr eigentum beeinträchtigt wird!
das ist bestimmt nicht der fall
also müssen sie sich etwas anderes einfallen lassen
mich nervt das aber auch^^
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