ich bin besitze eines Schmuckladens.
Nun geht es um eine Kundin , die einen Armband für 13 Euro kaufte. Einen Tag später erschien sie wieder bei mir und wollte den band gegen einen neuen austauschen. Ich habe gesehen , dass sie ihn nach dessen Kauf kaputtmachte;Sie als Kundin zu gewinnen , schlug ich ihr einen 5 Euro Gutschein. Konnte sie doch nicht zufrieden stellen.
Sie droht mich jetzt mit einer anzeige und mit der üblen nachrede auf meine Facebook Seite.
jetzt wüsste ich gerne , wer - euer Meinung nach - im Recht steht und wie es weitergehen soll.
Es wäre echt nett , wenn ihr zu Wort melden könntet.
L. G
Sie liegen im Recht. Sie haben die geschuldete Leistung (sachmängelfreie Übereignung der Uhr) ordnungsgemäß erbracht. Wenn sie die Uhr selbst zerstört, dann ist sie das selber schuld.
Auf so eine Kundin können Sie hoffentlich verzichten.
Wenn Sie glauben, dass es hilft, dann sagen Sie ihr, dass sie sich schadensersatzpflichtig machen kann, wenn Sie Ihnen die Kunden verjagt.