Ich habe zu meinem 14. Hochzeitstag von meinem Mann einen Gutschein für die Oper (für eine beliebige Vorstellung) im Wert von 150 Euro bekommen.
Leider musste ich vor ein paar Tagen feststellen, dass dieser schon abgelaufen ist!
Ich hatte also nur 6 Monate nach Ausstellung Zeit, ihn einzulösen.
Leider hatte die Oper fast 2 Monate Sommerpause, in denen ich gar nicht gehen konnte.
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Das ist nämlich wirklich ärgerlich für mich!
Normalerweise können abgelaufene Gutscheine nur dann noch eingelöstwerden,wenn die Gültigkeitsfrist viel zu kurz war.
Das könnte in deinem Fall auch so sein, da du auch noch die 2-monatige Sommerpause erwähnst.
Das hieße, du hattest nur 4 Monate Zeit um den Gutschein einzulösen.
Wobei ja auch noch bemerkt werden muss, dass ja nicht immer Vorstellungen laufen, die du besuchen möchtest.
Ich würde sagen, in deinem Fall hättest du gute Chancen die Gutscheinsumme noch einzulösen.
Persönlich würde ich für einen Operngutschein eine Gültigkeitsfrist von mind. 2 Jahren festlegen.