berens
-
4. November 2011 um 12:29
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
-
4. November 2011 um 12:30
Hallo.
Mein Nachbar ist 14 Jahre alt und wollte offenbar besonders schlau sein. Er hat während unserers mehrwöchigen Urlaubs gleich dreimalig den Rasen gemäht und verlangt jetzt einen stattlichen Lohn dafür.
Wir haben zwar ein gutes Verhältnis zu dem Jungen, aber nicht zu den Eltern. Also wollen wir ihm schon etwas geben, aber nicht die ganze Summe, weil ihn vielleicht seine Eltern dazu angestiftet haben und sich selbst bereichern wollen.
Was stüde ihm denn rechtlich zu?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 4. November 2011 um 12:30
Hallo,
Sie haben den Jungen in keiner Weise dazu beauftragt, daher ist erst einmal eine Schenkung anzunehmen. Da die Tätigkeit aber auch in Ihrem Interesse war und Sie sonst vlt. jemand anderen dafür bezahlt hätten (!?) müssen Sie ihm vielleicht seine Aufwendungen ersetzen.
Ich persönlich würde sagen, dass Sie rechtlich nichts zahlen müssen.
Also bezahlen Sie ihn nach Ihrem Ermessen. Das wird für beide Seiten zufriedenstellend sein.
MfG